Gemeinsamer Frankreich-Ausflug in den letzten 2 Ferienwochen
St.Vincent am Lac de Serre-Poncon
St.Vincent am Lac de Serre-Poncon
Gegen Ende der Sommerferien (letzte zwei Ferienwochen) werden wieder einige Vereinsmitglieder aus der Haltergemeinschaft Urlaub in Südfrankreich machen.
Das Hauptfluggebiet ist St.Vincent am Lac de Serre-Poncon in der Nähe von Embrun. Ein ideales Familienfluggebiet ist doch der Landeplatz direkt im Campingplatzgelände am Seeufer. Am gut erreichbaren Startplatz wird meist erst gegen Nachmittag gestartet, so dass man den Tag mit der Familie verbringen kann. Geflogen wird dann allerdings meist bis kurz vor oder auch nach Sonnenuntergang.
Also wer Lust bekommen hat stößt einfach im Sommer dazu. Die Anreise mit dem PKW führt durch die Schweiz über Genf nach Grenoble, dann weiter Richtung Gap. Der Campingplatz heißt Le Lac und liegt direkt am Seeufer unterhalb von St.Vincent Les Forts. Da um diese Jahreszeit in Frankreich fast nichts mehr los ist, ist eine Reservierung auch nicht nötig. Auf dem Campingplatz stehen auch über preisgünstige, vollausgestattete und relativ neue Mobilhomes. Wer also kein Zelt hat oder auf den Komfort einer eigenen Toilette nicht verzichten, möchte ist da bestens aufgehoben.
www.de.camping-montagne.com
Wow, wieder hat ein Vereinsmitglied eine super Leistung gezeigt. Unser Martin Brinek alias BARTin hat es mal wieder geschafft. Mit einem 167,2 Km von Flug von Neidlingen bis hinter Ingoldstadt dürfte er einen neuen Streckenrekord aufgestellt haben.
Weitere Details zum Flug:
xc.dhv.deGratulation zu dieser tollen Leistung.
Der DHV hat die "Erlaubnis" für Außenstarts- und Außenlandungen für den Startplatz Neuffen Nord und die drei dazugehörigen Landeplätze bis zum 31.03.2015 "verlängert".
Wir bitten Euch, die im Zusammenhang mit der Zulassung erteilten, Auflagen unbedingt zu beachten und bei Einweisung von Gästen diese besonders darauf hinzuweisen. Nur wenn wir diese Auflagen einhalten bleibt uns das Gelände zukünftig weiterhin erhalten.
Zum Thema Befahren der Landeplätze verweise wir auf die Homepage des
DC Hohenneuffen!!!
Hier kurz noch einmal das Wichtigste:
- Start- und Landeplätze dürfen nicht mit Fahrzeugen angefahren werden. Parken nur auf öffentlichen Parkflächen (Wanderparkplatz Neuffen). Der Zugang zu Start- und Landplätzen hat über vorhandene Fuß- oder Wirtschaftswege zu erfolgen
- Überfliegen der Bassgeige nur mit mehr als 300 m über Grund
- Das Überfliegen des Wilhelmsfels in niedriger Höhe ist zu unterlassen
- Toplandungen nur direkt an der Waldgrenze
- Keine Veranstaltungen (Grillfeste usw.) auf Start- und Landeplätzen
- Beachtung der Luftraumstruktur
- Nach 20 Uhr RUHE in der Luft, sowie auch am Startplatz
Gruß der Vorstand