Fluggebiet bleibt bis auf Widerruf geschlossen!
Wir möchten darauf hinweißen, dass das Fluggebiet auch nach dem 20.04.2020
bis auf Widerruf geschlossen bleibt!
Sobald es diesbezüglich Änderungen gibt, werden wir euch darüber informieren.
Wir möchten darauf hinweißen, dass das Fluggebiet auch nach dem 20.04.2020
bis auf Widerruf geschlossen bleibt!
Sobald es diesbezüglich Änderungen gibt, werden wir euch darüber informieren.
Auch bei uns überschlagen sich gerade die Ereignisse, wenn auch nur im kleinen.
So sehen wir uns gezwungen das Fluggebiet Neidlingen mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres zu schließen!
Es ist schlichtweg nicht mehr vermittelbar, dass sich die Leute bei uns am Startplatz treffen, auch wenn wohl in der Luft jeder für sich allein unterwegs ist.
Das Fluggebiet Neuffen ist heute Morgen ebenso bis auf weiteres geschlossen worden.
Bitte haltet euch aus Solidarität an die Schließungen!
P.S.
Bitte streut diese Info an die Kontakte die Ihr zu anderen Vereinen habt.
Grüße,
Steffen
(2. Vorstand)
Update 19.03.2020
Liebe Geländehalter,
aufgrund der sehr dynamischen Ereignisse der letzten Tage besteht Unsicherheit über die Situation im Umgang mit der Coronakrise und dem Flugbetrieb in den Drachen- und Gleitschirmgeländen. Seitens des Bundesministeriums für Verkehr (BMVI) und der Landesluftfahrtbehörden wurde bisher kein Flugverbot ausgesprochen. Die Bundesregierung hat jedoch am 16.3.2020 mit den Bundesländern Regelungen festgelegt, welche durch die Bundesländer umzusetzen sind. Demnach sind „Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten.“
Infos: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/meseberg/leitlinien-zum-kampf-gegen-die-corona-epidemie-1730942
Wir ersuchen die Geländehalter, den Windenschleppbetrieb somit einzustellen. Geländehalter sind berechtigt die Fluggelände (Hang- und Windenschleppbetrieb) zu schließen. Der DHV unterstützt alle Maßnahmen zur Reduzierung von Gruppenbildungen. Auffahrten zu den Startplätzen mit Vereinsbussen und Tandemflüge sind zu unterlassen. Wir empfehlen anlässlich der Situation alle fliegerischen Aktivitäten zu reduzieren und sich angemessen nach den Regeln des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu verhalten. Dies auch im Hinblick auf mögliche Unfälle, da die Lage in Krankenhäusern ohnehin bereits angespannt ist. Wir weisen darauf hin, dass sich die Situation in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich darstellen kann. Darüber hinaus kann sich die Lage jederzeit komplett ändern.
Björn Klaassen
Deutscher Hängegleiterverband e.V. (DHV)
Referat Flugbetrieb / Stellv. Geschäftsführer
https://www.schwarzwaldgeier.de/2020/02/merkur-xc-open-2020/