Wie viele Sportler, so mussten auch die Flieger eine Coronapause einlegen. Dem ein oder anderen Gleitschirmflieger erschloss es sich nicht, wo er sich in 2000m Höhe durch Corona infizieren könnte. Der Schutz unserer Retter von der Bergwacht, sich bei einer Bergung eines infizierten Piloten anstecken zu können, leuchtete dann doch der Mehrzahl ein.
Für die Freunde des motorlosen Flugsports ist das 2. Kalenderquartal das wichtigste und die erfolgreichste Zeit im Jahr. Seit der Wiedereröffnung des Flugbetriebs am 11.Mai, gab es bereits gute thermische Bedingungen. So hatten auch die Neidlinger Gleitschirmflieger am vergangenen Donnerstag viel vor, bei bestem Flugwetter. Durch die geringe Eigengeschwindigkeit des Gleitschirms, ist die Flugrichtung i.d.R. durch die Windrichtung vorgegeben. So stand für die meisten Piloten bei Nordwind das Ziel relativ schnell fest, es sollte der Bodensee werden. Eine anspruchsvolle Aufgabe, bei der viele Faktoren, wie fliegerisches Können, gutes Flugwetter und eine Portion Glück zusammenkommen müssen. Der Nordwind entschied dann auch letztlich über den Startplatz. Sodass der Hohenneuffen dem Neidlinger Startplatz aus Sicherheitsgründen vorgezogen wurde.
Die Bedingungen ließen einen frühen Start zu und so war der Himmel über Neuffen um 12 Uhr bereits gut frequentiert. Erste Gruppen von Schirmen verließen die Vordere Alb in Richtung Engstingen. Erste Piloten hatten bereits kurz nach Bad Urach ein Problem mit dem „Obenbleiben“. So musste sich Rolf Mößmer in nur sehr geringer Höhe über den Dächern Gächingen’s wieder „ausgraben“. Seine Vereinskameraden, Jürgen Decker und Eberhard Raichle vom DGCW Neidlingen gut tausend Meter über ihm, hatten ihn bereits abgeschrieben. Richtung Sigmaringen ging dann das Spiel weiter, frei nach dem Motto: „10 kleine Jägermeister … dann warens nur noch 9“. Einige Zeit später kämpften die Kollegen vom DC Hohenneuffen über Gammertingen gegen das „Absauffen“. Immer wieder bildeten sich kleine Gruppen auf dem Weg nach Sigmaringen, die sich gegenseitig unterstützten.
Im Gegensatz zu früheren Versuchen, den Bodensee mit dem Gleitschirm zu erreichen, war am Donnerstag nach Sigmaringen der Himmel nicht nur blau. Die Thermik wurde durch Cumuluswolken für die Flieger gekennzeichnet. Den Bodensee bereits vor sich liegend, wurde es dann auf den letzten Kilometern nochmal spannend. Keiner der übrig gebliebenen Piloten wollte kurz vor dem Ziel am Boden stehen. Gemeinsam und mit komfortabler Höhe erreichten dann 5 Piloten nahezu zeitgleich den See bei Überlingen. Thomas Köster, Martin Brinek und die 3 Neidlinger Jürgen, Eberhard und Rolf hatten, bei der anschließenden stundenlangen Bus- und Zugfahrt, sich vieles zu erzählen.
Hallo zusammen,
erst ein mal vielen Dank für die Geduld und Disziplin in den vergangenen Wochen.
Vielen Dank auch an diejenigen die sich Gedanken gemacht haben, wie sie den Verein in der nicht flieg baren Zeit unterstützen können und auch unterstützt haben.
Vielen Dank auch an den DHV, der sich für uns extrem eingesetzt und jeden Stein umgedreht hat damit das Fliegen für uns bald wieder möglich wird.
Vielen Dank auch an Dieter Lische unserem neuen DHV- Regionalbeirat Süd- West, der uns Vorstände mit den Aktuellen Geschehnissen und Tipps versorgt hat und auch weiter versorgen wird.
Aktuell ist in Neidlingen der Startplatz noch gesperrt!
Hier muss erst noch das OK von der Gemeinde erteilt und evtl. noch ein Verantwortlicher benannt werden.
Das Fluggebiet Neidlingen ist ab dem 13.05.2020 wieder geöffnet!
Am Neuffen West und Nord sind ab Montag unter Einhaltung der Corona- Verordnung Starts wieder möglich. Bitte informiert euch entsprechend vorher auf der DCH Neuffen Homepage. Die Gästeregelung im Fluggebiet Neuffen ist vorerst ausgesetzt.
Covid 19 Auflagen für die Fluggebiets Nutzung in Neidlingen
- Keine Starts, wenn der Startplatz noch gesperrt ist oder kurzfristig wieder gesperrt werden muss!
- Die aktuellen Corona- Verordnungen sind einzuhalten.
siehe DHV- Plakat „Covid-19 Verhaltensregeln beim Gleitschirm- und Drachenfliegen“
- Deutlich lesbare und vollständige Einträge im Start- und Gästebuch.
- Gastflug: Voraussetzung ist, dass Gäste stets und nur in Begleitung eines Vereinsmitglieds vom DGCW starten dürfen, dem sie persönlich bekannt sind und für den sich das jeweilige Mitglied im Gast- Flugtagebuch verantwortlich zeichnet.
- Besucher und Zuschauer am Startplatz sind ggf. darauf hinzuweisen sich an die aktuellen Covid 19 Auflagen zu halten.
- Ansammlungen sind zu vermeiden, es ist dann besser, wenn ihr das Startgelände verlasst und etwas später wiederkommt.
- Am besten kommen, starten, fliegen und sich nicht übermäßig lange an Start und Landeplatz aufhalten.
- Bitte geht kein Risiko ein, Unfälle sind unbedingt zu vermeiden!!!
Die Genehmigung für unseren Flugbetrieb ist zerbrechlich, bitte handelt verantwortungsbewusst.
Vielen Dank
1.Vorstand Michael Limbächer
Wir möchten darauf hinweißen, dass das Fluggebiet auch nach dem 20.04.2020
bis auf Widerruf geschlossen bleibt!
Sobald es diesbezüglich Änderungen gibt, werden wir euch darüber informieren.
Auch bei uns überschlagen sich gerade die Ereignisse, wenn auch nur im kleinen.
So sehen wir uns gezwungen das Fluggebiet Neidlingen mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres zu schließen!
Es ist schlichtweg nicht mehr vermittelbar, dass sich die Leute bei uns am Startplatz treffen, auch wenn wohl in der Luft jeder für sich allein unterwegs ist.
Das Fluggebiet Neuffen ist heute Morgen ebenso bis auf weiteres geschlossen worden.
Bitte haltet euch aus Solidarität an die Schließungen!
P.S.
Bitte streut diese Info an die Kontakte die Ihr zu anderen Vereinen habt.
Grüße,
Steffen
(2. Vorstand)
Update 19.03.2020
Liebe Geländehalter,
aufgrund der sehr dynamischen Ereignisse der letzten Tage besteht Unsicherheit über die Situation im Umgang mit der Coronakrise und dem Flugbetrieb in den Drachen- und Gleitschirmgeländen. Seitens des Bundesministeriums für Verkehr (BMVI) und der Landesluftfahrtbehörden wurde bisher kein Flugverbot ausgesprochen. Die Bundesregierung hat jedoch am 16.3.2020 mit den Bundesländern Regelungen festgelegt, welche durch die Bundesländer umzusetzen sind. Demnach sind „Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten.“
Infos: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/meseberg/leitlinien-zum-kampf-gegen-die-corona-epidemie-1730942
Wir ersuchen die Geländehalter, den Windenschleppbetrieb somit einzustellen. Geländehalter sind berechtigt die Fluggelände (Hang- und Windenschleppbetrieb) zu schließen. Der DHV unterstützt alle Maßnahmen zur Reduzierung von Gruppenbildungen. Auffahrten zu den Startplätzen mit Vereinsbussen und Tandemflüge sind zu unterlassen. Wir empfehlen anlässlich der Situation alle fliegerischen Aktivitäten zu reduzieren und sich angemessen nach den Regeln des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu verhalten. Dies auch im Hinblick auf mögliche Unfälle, da die Lage in Krankenhäusern ohnehin bereits angespannt ist. Wir weisen darauf hin, dass sich die Situation in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich darstellen kann. Darüber hinaus kann sich die Lage jederzeit komplett ändern.
Björn Klaassen
Deutscher Hängegleiterverband e.V. (DHV)
Referat Flugbetrieb / Stellv. Geschäftsführer